ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
H20 Esports Campus Amsterdam
H20 Esports B.V.
- 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Der Abschnitt "Allgemeine Bestimmungen" gilt für alle Angebote (Ausschreibungen) und Verträge von H20, die die Vermietung und/oder Nutzung von Räumen und/oder die Inanspruchnahme von Hospitality- und/oder Catering-Leistungen von H20 im H20 Esports Campus Amsterdam betreffen. Neben den Bestimmungen in diesem Absatz können die Bestimmungen in Absatz 2 und/oder 3 Anwendung finden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung in den Allgemeinen Bestimmungen und einer Bestimmung in einem zusätzlichen Absatz, hat die Bestimmung in dem zusätzlichen Absatz Vorrang. Die Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt. - 2 VERMIETUNG VON RÄUMEN IM H20 Esports Campus Amsterdam
Der Abschnitt "Vermietung von Räumen im H20 Esports Campus Amsterdam" gilt für alle Angebote (Offerten) und Verträge von H20, die die Vermietung von Räumen im H20 Esports Campus Amsterdam betreffen. - 3 BEWIRTUNG UND CATERING-DIENSTLEISTUNGEN
Der Abschnitt "Hospitality- und Catering-Dienstleistungen" gilt für alle Angebote (Offerten) und Verträge von H20, die sich auf die Nutzung von Hospitality- und/oder Catering-Dienstleistungen von H20 im H20 Esports Campus Amsterdam beziehen. - 4 VERLEIH VON MATERIAL UND PERSONAL AN EXTERNEN STANDORTEN
Der Abschnitt "Externer Verleih" gilt für alle Angebote (Offerten) und Verträge von H20, die den Einsatz von Material und/oder Personal von H20 außerhalb der Räumlichkeiten von H20 (Spinnekop 2-3, Purmerend) betreffen.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Die in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen verwendeten Begriffe haben die folgende Bedeutung:
- H20: die H20 Esports B.V und H20 Horeca & Catering B.V, Betreiber des H20 Esports Campus Amsterdam.
- Geschlossene Veranstaltung: eine Veranstaltung, für die der Öffentlichkeit keine Eintrittskarten zum Verkauf angeboten werden oder für die Eintrittskarten der Öffentlichkeit unter bestimmten Einschränkungen angeboten werden.
- Geschäftspartner: Geschäftspartner von H20, die alle besondere Nutzungs-, Liefer- und Werberechte haben.
- Hausordnung: die Hausordnung des H20 Esports Campus Amsterdam, die u.a. auf der Website des H20 Esports Campus Amsterdam eingesehen werden kann www.h20.gg unter Hausordnung.
- Kunde: der Mieter oder Nutzer eines Raums im H20 Esports Campus Amsterdam und/oder der Kunde von H20 in Bezug auf die von H20 zu erbringenden Catering- und/oder Hospitality-Dienstleistungen.
- Öffentliche Veranstaltung: eine Veranstaltung, für die Eintrittskarten der Öffentlichkeit zum Verkauf angeboten werden, ohne dass sie bestimmten Einschränkungen unterliegen.
- Fläche: eine Fläche auf dem H20 Esports Campus Amsterdam, einschließlich aller Flächen auf dem Campus, die im Rahmen eines Vertrags genutzt oder gemietet werden.
- Veranstaltung: ein privates oder öffentliches Treffen, das von einem Organisator organisiert wird und auf dem H20 Esports Campus Amsterdam stattfindet.
- Eintrittskarte: Nachweis für den Zugang zum H20 Esports Campus Amsterdam (einschließlich der Campusbereiche und des Campus) während einer öffentlichen Veranstaltung.
- H20 Esports Campus Amsterdam: der Veranstaltungsort und der dazugehörige Campus am Spinnekop 2-3 in Purmerend, wie hinlänglich bekannt.
1 ALLGEMEINE BESTIMMUNG
- Angebot und Vertrag
1.1 Alle Angebote (Offerten) von H20 sind freibleibend, d.h. sie verpflichten H20 nicht. - Hausordnung H20
2.1 Die Hausordnung von H20 gilt zu jeder Zeit im H20 Esports Campus Amsterdam. Der Kunde ist mit der Hausordnung vertraut, erkennt sie an und wird sie strikt einhalten. - Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters
3.1 Wenn die Nutzung oder Anmietung von Räumen oder Dienstleistungen im H20 Esports Campus Amsterdam im Zusammenhang mit einer Veranstaltung erfolgt, müssen der Kunde und seine Besucher oder Gäste im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, für die die allgemeinen und besonderen (Ticket-)Bedingungen des Veranstalters einer Veranstaltung (falls vorhanden) gelten. - Besucher des Kunden
4.1 Der Kunde stellt sicher und garantiert gegenüber H20, dass alle seine Besucher, einschließlich, aber nicht beschränkt auf seine Gäste, die Bestimmungen der anwendbaren Paragraphen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie die für anwendbar erklärten Bestimmungen und Bedingungen gemäß Artikel 2.1 und 3.1 einhalten.
4.2 Werden die Leistungen von H20 im Zusammenhang mit der Nutzung oder Vermietung und das Entgelt dafür auf der Grundlage der Anzahl der Besucher bzw. Gäste des Kunden berechnet, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Bewirtungsleistungen, so ist die vom Kunden zum Zeitpunkt des Angebots/Vertrags angegebene Anzahl der Besucher bzw. Gäste verbindlich. Änderungen können H20 schriftlich (auch per E-Mail) bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem Datum der Anmietung bzw. Nutzung mitgeteilt werden. Änderungen nach dieser Frist können nicht zu einer Minderung des im Angebot/Vertrag vereinbarten Entgelts führen.
- Beauftragte Personen H20 und Unterauftragnehmer
5.1 Die von H20 bestellten oder beauftragten Personen haben, soweit sie im Amt sind, jederzeit Zugang zu den Räumen, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben dies erfordert.
5.2 H20 ist berechtigt, die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen ganz oder teilweise an einen oder mehrere Dritte auszulagern.
5.3 Wenn H20 (einen) Dritte(n) in die Erbringung der Dienstleistungen einbezieht, ist die Anwendbarkeit von Artikel 6:76 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeschlossen. Jegliche Haftung von H20 gemäß Artikel 6:170 und/oder 6:171 und/oder 6:172 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist die Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit der Führungskräfte von H20.
- Zahlungsbedingungen H20
6.1 Nimmt der Kunde den Raum und/oder die Dienstleistung nicht während des vereinbarten Zeitraums in Anspruch, so schuldet er dennoch das vereinbarte Entgelt.
6.2 Die von H20 im Zusammenhang mit der Nutzung des Raumes und/oder der Dienstleistung erbrachten Reinigungsleistungen werden nachberechnet (im Falle einer außerordentlichen Reinigung, siehe Artikel 27) und dem Kunden in Rechnung gestellt und sind zusätzlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
6.3 Bei Überschreitung des vereinbarten Zeitraums ist H20 berechtigt, alle daraus resultierenden Kosten, insbesondere Personalkosten, nach den üblichen Sätzen von H20 an den Kunden weiterzuberechnen.
6.4 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Rechnungsdatum durch Einzahlung oder Überweisung auf ein von H20 zu benennendes Konto an H20 zu zahlen. Der Kunde hat kein Recht auf Aufschub, Skonto, Abzug oder Verrechnung mit Forderungen, die der Kunde gegenüber H20 hat oder zu haben glaubt. Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist ist H20 berechtigt, dem Kunden Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat auf die fälligen Beträge ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung zu berechnen.
6.5 Alle im Vertrag angegebenen oder anderweitig von H20 festgelegten Zahlungsfristen sind in Verzug. In Ermangelung einer rechtzeitigen und/oder vollständigen Zahlung ist der Kunde daher von Rechts wegen in Verzug und H20 ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außergerichtlich aufzulösen und bereits geleistete Zahlungen als Schadensersatz einzubehalten, unbeschadet des Rechts von H20 auf Schadensersatz. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, dass die Entschädigung mindestens dem vereinbarten Honorar entspricht, sowie den zusätzlichen Kosten, die laut Angebot/Vertrag anfallen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die vereinbarten Kosten für Mitgliedschaften, Bewirtung und/oder Catering. In diesem Fall ist H20 auch berechtigt, das Inkasso der vom Kunden geschuldeten Beträge auszulagern und dem Kunden alle außergerichtlichen Kosten in Rechnung zu stellen, mit einem Minimum von 10% des geschuldeten Betrages.
6.6 Vom Auftraggeber während des Zeitraums, in dem er in Verzug ist, geleistete Zahlungen werden zunächst zur Begleichung der (außer-)gerichtlichen Kosten und der vereinbarten Zinsen gemäß Artikel 6.5 und erst danach auf die Hauptsumme angerechnet, auch wenn der Auftraggeber bei der Zahlung eine andere Bestimmung angibt.
6.7 Nach Genehmigung des Angebots werden 50%* des vereinbarten Betrags in Rechnung gestellt. Die verbleibenden 50 % werden nach dem Datum, an dem die vereinbarte Veranstaltung stattfindet, in Rechnung gestellt. Die Zahlung muss vor der Veranstaltung erfolgen.
*25 % (die Hälfte von 50 %) werden in ein Guthaben umgewandelt, das im Falle einer Stornierung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ausgegeben werden kann.
- Stornogebühren
7.1 Bei Stornierung der Anmietung oder Nutzung eines Raumes schuldet der Kunde H20 - je nach Zeitpunkt der Stornierung - eine Gebühr gemäß den folgenden Prozentsätzen:
Bis zu 8 Wochen im Voraus:
0% des vereinbarten Honorars + vom Kunden zu zahlende Kosten, wie im Angebot/Vertrag angegeben.
< 8 weken maar > dan 4 weken van tevoren:
▪ 50 % van de overeengekomen vergoeding + de door Klant verschuldigde kosten zoals opgenomen in offerte/overeenkomst.
< 4 weken van tevoren:
▪ 100 % van de overeengekomen vergoeding + de door Klant verschuldigde kosten zoals opgenomen in offerte/overeenkomst.
- Haftung H20
8.1 Die Gesamthaftung von H20 für eine zurechenbare Nichterfüllung des Vertrages beschränkt sich auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens, wobei diese Haftung stets auf den Rechnungswert der Leistung, die den Schaden verursacht hat, begrenzt ist. Unter "direktem Schaden" im Sinne dieses Artikels 8.1 sind ausschließlich zu verstehen:
(i) die angemessenen Kosten, die der Kunde aufwenden müsste, damit die Leistung von H20 dem Vertrag entspricht. Ein solcher Schaden wird jedoch nicht ersetzt, wenn der Kunde den Vertrag aufgelöst hat;
(ii) die angemessenen Kosten für die Ermittlung von Ursache und Umfang des Schadens, sofern es sich um einen direkten Schaden im Sinne dieser Bedingungen handelt;
(iii) angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens entstanden sind, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieser Bedingungen geführt haben.
8.2 Die Haftung von H20 für mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, ausgebliebener Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen, ist ausgeschlossen.
8.3
Die Gesamthaftung von H20 für Schäden, die nicht auf einem zurechenbaren Mangel beruhen, ist auf den Rechnungswert der Leistung, die den Schaden verursacht hat, beschränkt, und, sofern der Rechnungswert der Leistung höher sein sollte, ist diese Haftung jederzeit auf den Betrag beschränkt, der von der gesetzlichen Haftpflichtversicherung von H20 ausgezahlt würde. H20 haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatzverluste, Betriebsunterbrechungen oder Gewinneinbußen, und die Haftung von H20 ist jederzeit auf den Betrag beschränkt, der von seiner Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird.
8.4 H20 haftet nicht für Verlust, Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen des Kunden oder Dritter oder Schäden an Personen, die sich im H20 Esports Campus Amsterdam aufhalten, im Zusammenhang mit der Miete oder Nutzung. Der Kunde stellt H20 von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
8.5 H20 behält sich das Recht vor, vom Kunden oder seinen Besuchern oder Gästen zurückgelassene Gegenstände zu entfernen, ohne dass H20 für diesbezügliche Verluste oder Schäden haftet.
8.6 H20 haftet nicht für die Folgen von sichtbaren oder unsichtbaren Mängeln an den Räumlichkeiten, sowie für Schäden, die durch Feuer, Witterungseinflüsse, Abfluss oder Ausfall von Gas, Öl, Wasser und/oder Strom verursacht werden. Der Kunde stellt H20 von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
8.7 Im Falle von höherer Gewalt im weitesten Sinne des Wortes seitens H20 - dazu gehören auf jeden Fall einer oder mehrere der folgenden Umstände: Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den/die Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den/die Künstler, Nichterfüllung der Verpflichtungen durch (andere) Vertragspartner von H20, staatliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten, Brand, Streik, Arbeitsniederlegung, Epidemie, Schließung des H20 Esports Campus Amsterdam aus Sicherheitsgründen, Unzugänglichkeit oder Unerreichbarkeit des H20 Esports Campus Amsterdam Aufruhr, Kriegszustände oder (drohende) terroristische Anschläge, Staatstrauer infolge des Todes eines Mitglieds der königlichen Familie oder der Regierung, extreme Witterungsbedingungen und alle anderen Umstände, die unabhängig vom Willen von H20 sind - der Kunde haftet nicht für Schäden, die sich aus einer Situation höherer Gewalt ergeben.
8.8 Der Kunde stellt H20 von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, für die der Kunde gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen haftet. Der Kunde ersetzt H20 alle Schäden, einschließlich aller H20 entstandenen Rechtskosten, die sich aus einer Inanspruchnahme durch einen Dritten ergeben können.
8.9 Vorbehaltlich der in den vorstehenden Absätzen enthaltenen Verpflichtung ist H20 nicht zur Zahlung von (Schadens-)Ersatz verpflichtet und wird diesbezüglich vollständig entlastet.
- MEHRWERTSTEUER
9.1 Alle Beträge im Vertrag und in den Anhängen verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
9.2 Für Zwecke der Umsatzsteuer betrachten die Parteien diesen Vertrag als eine Leistung, die keine Vermietung im Sinne von Abschnitt 7.2 des Erlasses zur Umsatzsteuer - Lieferung und Vermietung von Grundstücken vom 19. September 2013 (BLKB2013/1686M) ist. Folglich ist der Kunde verpflichtet, auf das vereinbarte Entgelt Umsatzsteuer zu zahlen. Der Kunde hat diese Umsatzsteuer gleichzeitig mit den Raten des vereinbarten Entgelts und der Nebenkosten zu zahlen.
9.3 Für den Fall, dass dieser Vertrag nicht als eine andere Leistung im obigen Sinne zu qualifizieren ist, vereinbaren die Parteien, dass H20 dem Kunden die Umsatzsteuer in Rechnung stellen wird. Artikel 6a Uitvoeringsbeschikking Omzetbelasting 1968 wird hiermit in Anspruch genommen. Der Kunde zahlt diese Umsatzsteuer gleichzeitig mit den Raten des vereinbarten Honorars und der zusätzlichen Kosten. Mit der Unterzeichnung des Vertrages erklärt der Kunde, den Raum für Dienstleistungen zu nutzen, für die ein vollständiges oder nahezu vollständiges Recht auf Vorsteuerabzug besteht.
- Reklamationen
10.1 Der Kunde muss H20 jede Reklamation bezüglich der von H20 zur Verfügung gestellten Flächen oder Dienstleistungen sofort nach Entdeckung mitteilen und mindestens innerhalb eines (1) Arbeitstages schriftlich bestätigen. Unterlässt der Kunde dies, so wird davon ausgegangen, dass H20 seine diesbezüglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass H20 all seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, wenn eine schriftliche Reklamation nicht innerhalb von acht (8) Tagen nach Ablauf der Frist erfolgt. - Auflösung
11.1 H20 ist berechtigt, ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention den Vertrag mit dem Kunden ganz oder teilweise aufzulösen oder - nach eigenem Ermessen - die weitere Erfüllung des Vertrages auszusetzen, wenn
a. der Abnehmer mit der Erfüllung irgendeiner Verpflichtung, die sich für ihn aus dem Vertrag ergeben könnte, in Verzug ist;
b. der Kunde für insolvent erklärt wird und/oder ein Konkursantrag gestellt wird;
c. der Abnehmer einen Zahlungsaufschub beantragt;
d. der Kunde unter Vormundschaft gestellt wird oder stirbt;
e. die juristische Person des Kunden wird aufgelöst oder das Unternehmen des Kunden wird liquidiert. - Vertraulichkeit
12.1 Alle zur Verfügung gestellten Informationen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln und dürfen ohne Zustimmung von H20 nicht an Dritte weitergegeben werden. - Nichtigkeit
13.1 Die Nichtigkeit einer Bestimmung des Vertrags zwischen den Parteien und dieser gesamten Allgemeinen Verkaufsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags oder der Bedingungen. Im Falle der Nichtigkeit einer Bestimmung werden die Parteien im Zusammenhang mit dem Gegenstand der betreffenden Bestimmung eine weitere Vereinbarung treffen, die dem Willen der Parteien so weit wie möglich nahe kommt. - Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
14.1 In allen Fällen, die in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht vorgesehen sind, entscheidet H20 unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden.
14.2 Der Vertrag unterliegt dem niederländischen Recht.
14.3 Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das zuständige Gericht in Amsterdam unter Ausschluss aller anderen Gerichte zuständig.
- 2 ZIMMERVERMIETUNG IM H20 Esports Campus Amsterdam
- Öffentliche Veranstaltung während der Mietzeit
15.1 Dem Kunden ist bekannt, dass der H20 Esports Campus Amsterdam in erster Linie für die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen bestimmt ist. Wenn H20 die Möglichkeit hat, den H20 Esports Campus Amsterdam an einen Dritten zum Zwecke einer öffentlichen Veranstaltung für einen Zeitraum zu vermieten, der sich (ganz oder teilweise) mit dem Mietzeitraum des Kunden überschneidet, ist H20 berechtigt, die Vermietung zu stornieren, ohne dem Kunden gegenüber zu irgendeinem Schadens- und/oder Kostenersatz verpflichtet zu sein. Der Kunde stellt H20 von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei. Sollte ein in diesem Artikel genannter Fall eintreten, wird H20 den Kunden so schnell wie möglich darüber informieren.
15.2 Wenn der Kunde den Raum an einem Tag nutzt, an dem eine öffentliche Veranstaltung im H20 Esports Campus Amsterdam stattfindet, wird der Kunde die im H20 arbeitenden Parteien so wenig wie möglich stören. Der Kunde ist verpflichtet, jede diesbezügliche Anweisung von H20 unverzüglich zu befolgen.
- Gemieteter Raum
16.1 Zur Miete gehören nur die im Vertrag und seinen Anlagen genannten Flächen und die darin befindlichen Anlagen und Einrichtungen in dem vereinbarten Umfang. - Nutzung der Räumlichkeiten
17.1 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von H20 ist es dem Kunden nicht gestattet, die Räumlichkeiten für andere als die im Vertrag beschriebenen Zwecke zu nutzen.
17.2 Der Kunde ist verpflichtet, jede Anweisung von H20 bezüglich der Nutzung des Raumes unverzüglich zu befolgen.
17.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet,:
a. den Raum ganz oder teilweise an einen Dritten unterzuvermieten oder zu überlassen.
- ohne die Zustimmung von H20 Änderungen an den Räumlichkeiten oder ihrer Einrichtung vorzunehmen oder Ergänzungen vorzunehmen;
- Ausdrucksformen der Partner von H20 innerhalb und außerhalb des Raumes ohne Erlaubnis von H20 zu entfernen oder zu verdecken;
- das Abstellen von Gegenständen im Raum oder in unmittelbarer Nähe des Raumes oder das Anbringen von Materialien an Böden, Wänden, Decken oder Teilen der Ausstattung des Raumes ohne Erlaubnis von H20;
- den Raum in einer Weise zu nutzen, die für die Nutzer der angrenzenden Räume und Grundstücke oder für die Umgebung störend ist;
- Handlungen in und um den Raum, die gegen das für das H20 geltende Brandschutzkonzept verstoßen (im alleinigen Ermessen von H20).
17.4 Die Bedienung der technischen Einrichtungen von H20 sowie der Zugang zu den sogenannten Servicebereichen darf nur durch Personal von H20 oder durch von H20 beauftragte Dritte erfolgen. Die Verwendung von Geräten, die nicht H20 gehören, kann nur nach Rücksprache und Genehmigung durch H20 erfolgen und geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung des Kunden. Der Kunde haftet für Schäden an den Geräten von H20, die durch unsachgemäße Bedienung oder Anschluss von Geräten durch den Kunden entstehen, die Kosten dafür werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
17.5 Die Errichtung von Ständen, Ausstellungen usw. bedarf der schriftlichen Zustimmung von H20. Die Zuteilung der Fläche(n) erfolgt durch H20. Entsprechende Anträge sind spätestens 10 (zehn) Arbeitstage vor der Anmietung bei H20 einzureichen.
17.6 Der Kunde ist verpflichtet, den Raum so zu nutzen, dass er nicht gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Genehmigung oder eine andere behördliche Vorschrift verstößt und dass keine Gefahr besteht, dass eine behördliche Genehmigung nach alleinigem Ermessen von H20 widerrufen wird oder werden kann.
17.7 Der Kunde ist verpflichtet, das Tabakgesetz, insbesondere die Artikel in § 5 zum Rauchverbot und das in Artikel 5 festgelegte Werbeverbot, sowie alle damit zusammenhängenden Verordnungen zum Rauchverbot in den Räumlichkeiten strikt und vollständig einzuhalten und die Einhaltung durch seine Mitarbeiter, Lieferanten und Besucher sicherzustellen. Der Kunde haftet für den Schaden, der H20 durch die während der Mietzeit festgestellten Verstöße gegen das Tabakgesetz entsteht. Darüber hinaus haftet der Kunde für Bußgelder, die von der Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit verhängt werden. Bei Zuwiderhandlung schuldet der Kunde H20 ein sofort fälliges Bußgeld in Höhe von 5.000 € pro Zuwiderhandlung, unbeschadet des Rechts von H20, vom Kunden zusätzlich die Einhaltung der Vorschriften und/oder Schadensersatz für erlittene oder zu erleidende Schäden zu verlangen.
17.8 Der Kunde ist verpflichtet, den Kodex für alkoholische Getränke (STIVA-Kodex) und das Schank- und Gaststättengesetz einzuhalten.
17.9 Die Nutzung und Einrichtung des Raums durch den Kunden muss mit den Vorschriften übereinstimmen, die von der Gemeinde Purmerend, der Feuerwehr, der Polizei und/oder anderen Behörden festgelegt werden.
- Rechte Geschäftspartner H20
18.1 Die Partner des H20 Esports Campus Amsterdam (u.a. Sponsoren, Mieter, Lieferanten) haben alle besondere Nutzungs-, Liefer- und Kommunikationsrechte, die vom Kunden zu respektieren sind. Dies bedeutet u.a., dass keine anderen Produkte als die der Sponsoren verwendet werden dürfen, sowie dass keine kollidierende Werbung und kein Sponsoring erlaubt ist, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Zustimmung von H20 und dem jeweiligen Partner vor. - Sicherheit (Anmeldung, Sicherheit, Unglücksfall)
19.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, die im Auftrag des Kunden Zugang zum Raum haben, zu registrieren, um zu verhindern, dass die maximal zulässige Personenzahl des Raumes überschritten wird. Der Kunde wird diese Informationen an H20 weiterleiten.
19.2 Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Sicherheit seiner Veranstaltung zu sorgen und zu diesem Zweck nur eines der von H20 benannten Sicherheitsunternehmen zu beauftragen.
19.3 Im Hinblick auf ein (drohendes) Unglück oder (drohende) Unregelmäßigkeiten hat H20 jederzeit das Recht, den Raum zu evakuieren und alle im Raum befindlichen Personen und/oder Gegenstände aus dem Raum zu entfernen (bzw. entfernen zu lassen) oder in den Raum zu lassen (bzw. deren Aufnahme zu veranlassen). H20 haftet nicht für Kosten und Schäden, die dem Kunden daraus entstehen. Der Kunde stellt H20 von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
- Lieferung und Liefertermin
20.1 Sofern der Kunde H20 nicht vor Beginn der Mietzeit schriftlich etwas anderes mitteilt, erklärt der Kunde, den Raum in gutem Zustand erhalten zu haben. Bei Beendigung des Mietverhältnisses, zumindest aber zum vereinbarten Zeitpunkt, hat der Kunde den Raum besenrein und in seinem ursprünglichen Zustand an H20 zurückzugeben.
20.2 Überschreitet der Kunde den in Artikel 20.1 genannten Fertigstellungstermin, ist H20 berechtigt, die (übermäßige) Reinigung, c.q. Beseitigung, c.q. Entsorgung, c.q. Reparatur, c.q. Ersatz von beschädigten oder fehlenden Gegenständen selbst vorzunehmen oder von jemand anderem vornehmen zu lassen. Alle anfallenden Kosten, einschließlich der Personalkosten von H20, sind vom Kunden an H20 zu zahlen, und zwar innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem Datum der Rechnung von H20 durch den Kunden an H20.
20.3 Überschreitet der Kunde die in Artikel 20.1 angegebene Lieferzeit, so haftet er für den H20 daraus entstehenden Schaden.
- Lärmpegel
21.1 Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um direkte und indirekte Belästigungen der Anwohner zu vermeiden. Die Außentüren des Raumes müssen während der Veranstaltung des Kunden geschlossen bleiben, um Lärmbelästigungen zu vermeiden. Außerdem muss der Kunde einen maximalen Schallpegel von 103 dB (A) gegenüber den Besuchern einhalten. Als Schallpegel gilt der LAeq-Pegel in dB(A), gemessen über einen Zeitraum von 15 Minuten am Mischpult in einer Höhe von 2 Metern über dem Boden. Bei Zuwiderhandlung schuldet der Kunde H20 ein sofort fälliges Bußgeld in Höhe von 15.000 € für jede Zuwiderhandlung, unbeschadet des Rechts von H20, vom Kunden zusätzlich die Einhaltung der Vorschriften und/oder eine Entschädigung für den erlittenen oder noch zu erleidenden Schaden zu verlangen. - Buma-Gebühren etc.
22.1 Etwaige Buma-Gebühren, Sena-Gebühren, Kosten für Werbung, Anzeigen und sonstige Kosten und Steuern, die auf der Veranstaltung des Kunden beruhen, gehen zu Lasten des Kunden. - Zulieferer und Mitarbeiter des Auftraggebers
23.1 Der Kunde gewährleistet, dass Mitarbeiter, die vom Kunden oder in dessen Auftrag zur Durchführung von Arbeiten im Raum eingesetzt werden, sicher und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften arbeiten. H20 ist berechtigt, vom Kunden zu verlangen, dass er zu diesem Zweck einen Sicherheitskoordinator benennt. H20 ist jederzeit berechtigt, Anweisungen bezüglich der zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen zu erteilen.
23.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle seine Mitarbeiter sowie die von ihm beauftragten Mitarbeiter von Subunternehmern während ihrer Tätigkeit in dem Raum im Besitz eines gültigen Ausweises sind. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass die genannten Mitarbeiter gegebenenfalls im Besitz einer niederländischen Arbeitserlaubnis sind.
- Haftung des Kunden und Versicherung
24.1 Der Kunde haftet gegenüber H20 für alle Schäden, gleich welcher Ursache, die anlässlich oder im Zusammenhang mit der Anmietung durch eingeladene Gäste oder Mitarbeiter des Kunden an (i) H20, (anderen) Besuchern oder Mitarbeitern und/oder Gästen von H20 und deren Gütern und (ii) dem Raum, dem Inventar und allen anderen im Raum befindlichen Gütern entstehen. H20 ist berechtigt, nach Eintritt eines Schadens einen unabhängigen sachverständigen Dritten mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen, dem sich der Kunde im Voraus unterwirft. Der Kunde ist verpflichtet, den von H20 oder dem von H20 beauftragten Sachverständigen festgestellten Schaden innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung zu bezahlen.
24.2 Das Gebäude, in dem sich der Raum befindet, ist gegen Feuerschäden versichert. Jede Erhöhung dieser und anderer anwendbarer Versicherungsprämien, die aufgrund der Art der Nutzung des Raums durch den Kunden fällig wird oder fällig ist, geht vollständig zu Lasten des Kunden.
24.3 Der Kunde ist verpflichtet, eine angemessene Versicherung abzuschließen und die dafür fälligen Prämien zu zahlen, so dass alle Schäden, die H20 oder Dritten durch die Aktivitäten des Kunden entstehen, abgedeckt sind. Der Kunde sichert H20 auch zu, dass die von ihm beauftragten Lieferanten ausreichend versichert sind und legt auf Verlangen von H20 die entsprechenden Versicherungspolicen vor. H20 ist berechtigt, vor der Veranstaltung eine Kopie der gültigen Haftpflichtversicherung des Kunden anzufordern, um sich von der Angemessenheit des Versicherungsschutzes zu überzeugen.
- Rechte Geschäftspartner H20
25.1 Der Kunde respektiert zu jeder Zeit die Rechte der Geschäftspartner, die alle besondere Nutzungs-, Liefer- und Werberechte haben, sowie der Mitglieder von H20 Esports Campus Amsterdam. - Haftung des Kunden
26.1 Der Kunde haftet für alle Schäden, die er oder ein Besucher des Raumes, einschließlich seiner Gäste, im Zusammenhang mit der Nutzung des Raumes verursacht, und stellt H20 von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Schäden, die durch höhere Gewalt oder Mängel am Gebäude entstehen, wie z.B. Wasserrohrbruch, Stromausfall oder Internetausfall, werden von H20 nicht übernommen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit seitens H20 vor. - Reinigungsdienstleistungen auf dem Campus
27.1 Soweit es sich um eine übermäßige (nicht regelmäßige) Reinigung handelt, werden die Kosten dafür dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Reinigungsleistungen werden von H20 beauftragten Unternehmen durchgeführt. Diese Kosten werden zu den geltenden Tarifen weitergegeben und dem Kunden im Nachhinein berechnet und in Rechnung gestellt. H20 schickt dem Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Ende der jeweiligen Veranstaltung eine Rechnung mit einer Aufschlüsselung der Kosten.
- 3 GASTGEWERBE UND VERPFLEGUNGSDIENSTLEISTUNGEN
- Verpflegungsdienstleistungen H20
28.1 H20 ist unter Ausschluss aller anderen berechtigt, auf dem H20 Esports Campus Amsterdam Getränke, Speisen und andere Produkte (Non-Food) zu verkaufen (oder verkaufen zu lassen).
28.2 H20 ist berechtigt, die Bewirtung und/oder das Catering (ganz oder teilweise) an einen seiner Preferred Supplier Caterer (PSC) auszulagern.
- Bewirtungsdienstleistungen
29.1 H20 wird sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, die Anforderungen des Kunden zu erfüllen. Zu diesem Zweck wird H20 alle von ihr als notwendig erachteten Fachkräfte einsetzen. - Kosten und Bezahlung von Dienstleistungen
30.1 Die Kosten für die Inanspruchnahme von Bewirtungs- und Verpflegungsleistungen werden - sofern nicht anders vereinbart - auf Buy-out-Basis berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind (wenn auch die Nutzung oder Anmietung eines Raumes erfolgt) zusätzlich. H20 schickt dem Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Veranstaltung eine Rechnung mit einer Leistungsbeschreibung.
30.2 H20 ist berechtigt, dem Kunden vor Inanspruchnahme der Dienstleistungen eine Vorauszahlung der oben genannten Kosten in Rechnung zu stellen.
30.3 Wenn die Abrechnung auf einer Nachkalkulation beruht, der Kunde eine Vorauszahlung geleistet hat und dieser Betrag höher ist als die endgültigen Kosten, erstattet H20 dem Kunden den zu viel berechneten Betrag innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung.
- Stornierungskosten Bewirtung und Catering
31.1 Nimmt der Kunde Bewirtungs-, Catering- und/oder Verpflegungsleistungen in Anspruch, ohne gleichzeitig ein Zimmer zu mieten oder zu nutzen, so gilt im Falle einer Stornierung Folgendes:
Bis zu 2 Wochen im Voraus:
0 % des vereinbarten Honorars + vom Kunden zu zahlende Kosten, wie im Angebot/Vertrag angegeben.
< 2 weken maar > dan 1 week van tevoren:
▪ 50 % van de overeengekomen vergoeding + de door Klant verschuldigde kosten zoals opgenomen in offerte/overeenkomst.
< 1 weken van tevoren:
▪ 100 % van de overeengekomen vergoeding + de door Klant verschuldigde kosten zoals opgenomen in offerte/overeenkomst.
- 4 EXTERNE VERMIETUNG
- Externer Verleih
32.1 H20 ist berechtigt, den Verleih von Material oder Personal extern zu vergeben. - Mietdienstleistungen
33.1 H20 wird sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, die Anforderungen des Kunden zu erfüllen. Zu diesem Zweck wird H20 alle kompetenten Mitarbeiter einsetzen, die sie für notwendig hält. - Kosten und Bezahlung von Dienstleistungen
34.1 Die Kosten für die Nutzung der Leihgeräte und des Personals werden - sofern nicht anders vereinbart - dem Kunden auf der Basis von Handelspreisen berechnet und in Rechnung gestellt. H20 wird dem Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Ende der jeweiligen Veranstaltung eine Rechnung mit einer Leistungsbeschreibung zusenden.
34.2 H20 ist berechtigt, dem Kunden vor Inanspruchnahme der Dienstleistungen eine Vorauszahlung der oben genannten Kosten in Rechnung zu stellen.
34.3 Wenn die Abrechnung auf einer Nachkalkulation beruht, der Kunde eine Vorauszahlung geleistet hat und dieser Betrag höher ist als die endgültigen Kosten, erstattet H20 dem Kunden den zu viel berechneten Betrag innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung.
- Stornierungskosten externe Vermietung
35.1 Nimmt der Kunde eine externe Anmietung in Anspruch, ohne dabei auch ein Zimmer zu mieten oder zu nutzen, fallen im Falle einer Stornierung:
Bis zu 2 Wochen im Voraus:
0 % des vereinbarten Honorars + vom Kunden zu zahlende Kosten, wie im Angebot/Vertrag angegeben.
< 2 weken maar > dan 1 week van tevoren:
▪ 50 % van de overeengekomen vergoeding + de door Klant verschuldigde kosten zoals opgenomen in offerte/overeenkomst.
< 1 weken van tevoren:
▪ 100 % van de overeengekomen vergoeding + de door Klant verschuldigde kosten zoals opgenomen in offerte/overeenkomst.
- Kundenhaftung und Versicherung
Die Bedienung der technischen Einrichtungen von H20 sowie der Zugang zu den Servicebereichen darf nur durch Personal von H20 oder durch von H20 beauftragte Dritte erfolgen. Die Verwendung von Geräten, die nicht im Eigentum von H20 stehen, ist nur nach Rücksprache und Genehmigung durch H20 gestattet und erfolgt ausschließlich auf Risiko und Verantwortung des Kunden. Der Kunde haftet für alle Schäden an den Geräten von H20, die durch unsachgemäße Bedienung, Bewegung oder Anschluss von Geräten durch den Kunden verursacht werden, wobei alle damit verbundenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. H20 haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn; seine Haftung ist stets auf den von seinem Versicherer gezahlten Betrag beschränkt. - Haftung des Kunden
37.1 Der Kunde haftet für alle Schäden, die er oder ein Besucher oder Nutzer des Materials, einschließlich seiner Gäste, im Zusammenhang mit der Nutzung der Räumlichkeiten oder des Materials verursacht, und stellt H20 von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Gebäudemängel oder der Ausfall von Einrichtungen wie Strom oder Internet begründen keine Haftung von H20, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit seitens H20 vor.